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Die deutsche bzw. europäische Datenschutzgesetzgebung (DSGVO bzw. GDPR) garantiert allen Bürger:innen gewissen Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten.

Diese Rechte umfassen u.a. die Herausgabepflicht aller gespeicherten personenbezogenen Daten sowie das „Recht auf Vergessenwerden“. Letzteres besagt, dass Webseitenbetreiber auf Anfrage zur Löschung sämtlicher personenbezogenen Daten ihrer Nutzer:innen verpflichtet sind.

Mit Exaprot ist es ein leichtes, Nutzer:innendaten vollständig und datenschutzkonform zu entfernen.

Daten eines Nutzers bzw. einer Nutzerin löschen

  1. Klicke in der Navigation auf den Menüpunkt Nutzer*innen.
  2. Finde den entsprechenden Account in der Liste und klicke ihn an. Verwende ggf. die Suchfunktion, um nach der E-Mail-Adresse zu filtern.
  3. Klicke auf den roten Button Nutzer*innendaten löschen.
  4. Bestätige, dass du die aufgeführten Daten unwiderruflich löschen möchtest, indem du den roten Button Nutzer*innendaten löschen klickst.

Protokolle, die bereits akzeptiert wurden, werden anonymisiert - ab diesem Moment ist keine Zuordnung des Autors bzw. der Autorin mehr möglich. Alle weiteren Protokolle (Entwürfe) werden gelöscht.

Daten eines ganzen Semesters löschen

Dieser Artikel bezieht sich auf das Löschen der personenbezogenen Daten eines einzelnen Accounts. Du kannst aber auch die Daten eines ganzen Semesters löschen.


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